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Eine Geschäftsreise ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden beruflichen Auswärtstätigkeit. Die Geschäftsreise beginnt und endet entsprechend dem (genehmigten) Reiseverlauf an der ersten Tätigkeitsstätte (z.B. Büro Mauerstr.) oder an der Wohnung des Mitarbeiters.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind keine Dienstreisen.
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