
Verpflegungskosten werden dir im Rahmen der gesetzlichen Verpflegungsmehraufwände pauschal erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich dabei nach Reisedauer (eintägig ab 8 Stunden, 2-tägig, mehrtägig) und Reiseziel. Notiere dir bitte im Laufe eines Monats die entstandenen Verpflegungsmehraufwände und trage sie bis zum 10ten Tag des Folgemonats in das bereitgestellte Abrechnungsblatt zur Reisekostenabrechnung ein.
Eine Auszahlung nach erfolgter Prüfung erfolgt ausschließlich über die darauffolgende Lohnzahlung.
Werden dir von nuventura oder von Dritten unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (z.B. Frühstück im Hotel oder mit einer Firmenkreditkarte bezahlte Mahlzeiten) so musst du diese auf dem Abrechnungsblatt zur Reisekostenabrechnung angeben, damit sie korrekt von den Verpflegungsmehraufwänden abgezogen werden können.