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Wie auch bei Flügen sind wir uns der Unverzichtbarkeit auf Autoreisen unter bestimmten Umständen im Klaren. Aus diesem Grund haben wir Rahmenverträge mit Mietwagenfirmen und erlauben dir auch, deinen eigenen PKW für Dienstreisen zu verwenden.

Du solltest dir aber immer überlegen, ob es wirklich nötig oder wirtschaftlich ist ein Auto zu verwenden und bei einer kleinen oder sehr geringen Benachteiligung durch das Verwenden einer umweltfreundlicheren Alternative diese vorziehen.

 

Mietwägen kannst du, wie alle anderen Reisemittel über www.travelperk.com buchen. Dort sind Mietwägen von Sixt und Europcar mit Firmenkonditionen hinterlegt. Buche bitte immer nur was auch benötigt wird, bist du allein in der Stadt unterwegs, ohne dass du viel transportieren musst, wird dir sicherlich ein Kompaktwagen reichen, musst du 4 Leute und viel Gepäck transportieren kannst du natürlich einen großen Kombi bestellen. Auch hier gilt wieder, das private Verständnis für das eigene Geld auf das Unternehmen umzumünzen.

Entsteht während der Geschäftsreise ein Schaden am Mietwagen so ist dieser unverzüglich, dem Vermieter zu melden. Du wirst daraufhin eine Schadens-/Unfallmeldung vom Vermieter erhalten, die du ausfüllen und an ihn zurückschicken musst.

Ordnungswidrigkeitsverfahren werden idR. vom Vermieter direkt an dich (wenn unter deinem Namen gebucht wurde) geschickt und sind ebenso von dir zu begleichen. Kosten für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren werden idR. nuventura direkt verrechnet und infolgedessen dir von nuventura weiterverrechnet. 

Wenn   öffentliche   Verkehrsmittel   oder   Mietwagen   aus   zeitlichen, wirtschaftlichen   oder   anderen   Gründen   nicht   in   Betracht   kommen, kann auf private PKW zurückgegriffen werden. 

Für Fahrten mit dem privaten PKW werden dir von nuventura die gesetzliche Kilometerpauschale erstattet. Diese Pauschale enthält bereits Treibstoffkosten, diese können also nicht separat geltend gemacht werden. Die gefahrenen Kilometer mit einem privaten PKW müssen in das Abrechnungsblatt zur Reisekostenabrechnung (siehe: Punkt 3.1 Verpflegungskosten) eingetragen werden. Eine Auszahlung nach erfolgter Prüfung erfolgt ausschließlich über die darauffolgende Lohnzahlung.

 

Selbstverschuldete Unfallschäden während der Arbeitszeit (und beim Ausführen einer betrieblichen Tätigkeit, das ist entscheidend) werden, unabhängig ob Mietwagen oder ein Privater PKW anhand der Fahrlässigkeit des Fahrers bewertet. Dies tun natürlich nicht wir. Sollte nach einem Unfall nur eine geringe Fahrlässigkeit deinerseits festgestellt werden wirst du nicht für den Schaden aufkommen müssen. Bei einer mittleren Fahrlässigkeit können die Kosten aufgeteilt werden. Nur bei einer groben Fahrlässigkeit oder sogar Vorsätzlichkeit deinerseits wirst du die Kosten voll tragen müssen.

Genau definiert sind diese Begriffe im Gesetz nicht, weshalb die Zuordnung im Zweifelsfall juristisch geklärt werden muss.

Siehe auch: https://www.axa.de/versicherungslexikon/fahrlaessigkeit

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